- Mitmach-Aktion: Verborgene Schätze
- in Remscheid
- Alte Eisenstraße
- Altes Mannesmann Verwaltungsgebäude
- Cembalobau im Bergischen
- Der Bismarckturm in Remscheid
- Destille Frantzen
- Diederichstempel
- Eschbachtalsperre
- Grab von Daniel Schürmann
- Hardt-Pavillon in Remscheid-Lennep
- Initiativkreis Stadtteil Kremenholl
- Konsumgenossenschaft "Einigkeit" am Rosenhügel
- Kremenholler Bergwerk
- Panzertalsperre
- Rentengutsiedlung Lennep
- St. Jakobstollen, im Lobachtal
- Teo-Otto-Theater in Remscheid
- Westdeutsches Tourneetheater
- Wohnhaus der Konsumgenossenschaft "Einigkeit"
- Wohnsiedlung "Auf’m Heidchen"
- in Solingen
- in Wuppertal
- in der Umgebung
- Die Aufrufe
- Presse
Rentengutsiedlung Lennep
In den Jahren 1907 bis 1913 wurde im Bereich Talsperrenweg, Julius-Caesar-Straße und Hasenberger Weg die sogenannte Rentengutsiedlung Lennep errichtet. Die 23 zweistöckigen Einfamilienhäuser stellen eine Besonderheit des Arbeiterwohnungsbaus dar. Im Rahmen eines Ministerialerlasses wurde im Jahr 1907 die Möglichkeit geschaffen, ein älteres "Rentengutgesetz", das lediglich für die Errichtung landwirtschaftlicher Höfe Geltung hatte, auch auf den Bau von Arbeitersiedlungen in Industriestädten anzuwenden. Das Rentengutgesetz geht auf die um die Jahrhundertwende bedeutende Bodenreformbewegung zurück, die Bodenpreissteigerungen verhindern wollte, um auch wirtschaftlich Schwachen den Hausbau zu ermöglichen. Unter anderem forderte sie daher den Weiterverkauf solcher Grundstücke zum Kaufpreis oder die Vergabe von Erbbaurechten durch die Gemeinden.
Im Rahmen dieser gesetzlichen Regelung gewährte der Staat den Kommunen Darlehen, wenn sie unter bestimmten Bedingungen Wohnhäuser für Arbeiter errichteten. Zu diesen Auflagen zählte die Bereitstellung von einem halben Morgen Land (1.250 qm) für jedes Grundstück und die Verpflichtung jedes einzelnen Siedlers, Nutzgärten anzulegen und Kleintiere zu halten. Auf Grund der staatlichen Förderung musste darüber hinaus sichergestellt werden, dass die "geförderten" Grundstücke von ihren Besitzern nicht weiterverkauft wurden. Sollte ein Grundstück verkauft werden, so fiel es automatisch zum ursprünglichen Baupreis an die Kommune zurück. Mit dieser Regelung sollten die Siedlungen für die wirtschaftlich schwächer gestellten Bevölkerungsschichten erhalten werden, für die sie errichtet worden waren.
Der Siedlung in Lennep ist trotz einiger Umbauten und Veränderungen - mittlerweile dürfen beispielsweise die relativ großen Parzellen mit zusätzlichen Wohngebäuden bebaut werden - auch heute noch in weiten Teilen das ursprüngliche Erscheinungsbild anzusehen.
Dr. Arno Mersmann, Wuppertal


