Die Maßnahmen

Die vorhandenen Wanderwege sind im Rahmen der Regionale 2006 hergerichtet worden: Ein feinkörniger Belag aus Grauwacke auf einem bis zu 2,50 breiten Weg macht das Wandern auf allen drei Erlebniswegen recht komfortabel. Im übrigen sind Sitzgelegenheiten, Geländer und Absturzsicherungen entsprechend einer einheitlichen Gestaltungsvorgabe, die das Landschaftsarchitekturbüro Hoff aus Essen geliefert hat, umgesetzt worden, um den neuen Wanderwegen eine wiedererkennbare Optik zu verleihen. Die Wege sind nicht nur durch den Sauerländischen Gebirgsverein gekennzeichnet, sie sind als Teil des Projektes „Er­lebnis Industriekultur“ durchgängig mit Informationstafeln aus ­gestattet worden. Schließlich kann man bei ihrem Besuch viele Spuren der Anfänge der Industriegeschichte dieser Region entdecken.

Damit sind die Wege entlang der früher ruhe- und rastlosen Wasserläufe zu einem touristischen Angebot qualifiziert, das sicher auch vielen Besuchern von außerhalb die Region auf eine spannende Art näher bringt.

An markanten „Eintrittspunkten“ – gekennzeichnet durch entsprechende Stelen – werden die Besucher richtig „empfangen“, können sich über die Besonderheiten der Wegstrecke informieren und werden den Wanderstrecken sicher zugeleitet.

Ein Wanderführer mit dem Titel "Expeditionhochdrei" ist zudem erschienen. Er ist im RGA-Verlag erschienen und im Buchhandel erhältlich.

Das Angebot eines Wandersystems kommt im übrigen auch der Natur zugute. Bislang war es oft so, dass „wilde“ Trampelpfade durch die Wälder führen. Dabei wurden manchmal sensible Ökosysteme gestört. Doch müssen Naturschutz und Naturerlebnis nicht in diesem Gegensatz stehen: Wenn die Besucher über gut angelegte, naturnahe Erlebnispfade geleitet werden, können sie die Tier- und Pflanzenwelt auch aus „sicherer Entfernung“ beobachten, zugleich wird die Natur entlastet.

Die drei Städte haben eine Kooperationsvereinbarung zu Bau und Erhalt der Wandererlebniswege geschlossen, die das Zusammenwirken der beteiligten Kommunen und die Pflege der Wege über einen Zeitraum von 20 Jahren nach Fertigstellung der Wegverbindung regelt.